Flag de_DE Handwerk International

Baustellenkarte in Frankreich

Handwerk International Baden-Württemberg hat sich bei der EU-Kommission über Frankreich beschwert. Der Grund ist die Baustellenkarte  „Carte d’identification professionelle BTP“. Handwerk International sieht es als einen Fall der Wettbewerbsverzerrung, dass ausländische Unternehmen bei einer grenzüberschreitenden Dienstleistung in Frankreich pro Auftrag die kostenpflichtige Karte immer wieder neu generieren müssen.

Wir bitten nun alle betroffenen Unternehmen, die schon Erfahrung mit dieser französischen Form des Kampfs gegen Lohndumping und Schwarzarbeit gesammelt haben, ihre Erfahrungen mitzuteilen und die Beschwerde zu unterstützen.

Zum Download des Beschwerdeformulars

Problem:
Seit dem 22. März müssen ausländische Unternehmen, die vorübergehend Mitarbeiter nach Frankreich entsenden die  „Carte d’identification professionelle BTP“ beantragen und mit sich führen. Mit dieser Maßnahme soll Lohndumping und Schwarzarbeit verhindert werden. Handwerk International Baden-Württemberg lehnt die „Carte d’identification professionelle BTP“ als Maßnahme gegen  Lohndumping und Schwarzarbeit zwar nicht grundsätzlich ab, aber fordert Anpassungen.

Hemmnis:

  • Die ausländischen Unternehmen sind verpflichtet, die Baustellenkarte pro Mitarbeiter bei jedem Auftrag neu zu generieren.
  • Die Beantragung kostet pro Mitarbeiter 10,80 Euro
  • Bei einem Fehlen der Karte droht dem ausländischen Unternehmen gemäß Article L8291-2 Code de Travail ein Bußgeld in Höhe von 2.000 Euro pro Mitarbeiter, im Wiederholungsfall sogar 4.000 Euro pro Mitarbeiter.
Forderung:

  • Für den Fall, dass für die Baustellenkarte Kosten von 10,80 pro Mitarbeiter entstehen, fordern wir die Gültigkeit der Baustellenkarte von einem Jahr.
  • Die Baustellenkarte sollte das Resultat der Entsendemeldung sein.
  • Für Daten und Lichtbilder der Mitarbeiter sollte es auf dem Meldeportal  SIPSI die Möglichkeit geben, diese einmalig zu speichern und bei neuen Einsätzen und Meldungen zu verwenden.

Es gibt viele andere Länder, wie zum Beispiel in Luxemburg, in denen auch im Rahmen einer Entsendung ein Ausweis generiert wird, womit eine eindeutige Identifikation des ausländischen Unternehmens und seines Mitarbeiters im Fall einer Arbeitsmarktkontrolle möglich ist.

Kontakt :
Frau Carmen Coupé
cc@handwerk-international.de

Fotos: jd-photodesign – Fotolia

Quelle : InfoStream Handwerkskammer Karlsruhe vom 22.06.17

www.hwk-karlsruhe.de

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Du kannst diese HTML-Tags und Attribute nutzen:

<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>