Frankreich: „Loi Macron“ soll Wirtschaft ankurbeln
(EEN)
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DasGesetz„Loi Macron“ zur Förderung des Wachstums, der wirtschaftlichen Aktivität und der wirtsch
aftlichen Chancengleichheit ist am 5. August 2015 in Kraft getreten.
Gegenstand des nach dem Wirtschaftsminister Emmanuel Macron benannten Gesetzes sind
u.a. Neuerungen im Vertragsund Vertriebsrecht sowie im Arbeitsrecht. So wurden die Kompetenzen der „Inspection du travail“ im Kampf gegen illegale grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung gestärkt. Mehr unter www.legifrance.gouv.fr
Quelle : IHK Karlsruhe Außenwirtschaft Aktuell – Oktober 2015
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