Flag de_DE Frankreich – Neue Meldepflichten im Transportgewerbe ab 1. Juli 2016

Für deutsche Transport- und Schifffahrtunternehmen, die Mitarbeiter auf französischem Staatsgebiet einsetzen, gelten in Frankreich ab 1. Juli 2016 neue Vorschriften.
Mit der Umsetzung des „Macron“-Gesetz („Loi Macron“) gelten in Frankreich ab 1. Juli 2016 neue Vorschriften für deutsche Transport- und Schifffahrtunternehmen, die Mitarbeiter (d.h. auch Fahrer) auf französischem Staatsgebiet einsetzen – egal für welche Dauer. Bisher waren Unternehmen im Transportgewerbe bei der Durchführung von Kabotage-Dienstleistungen nach Frankreich von weniger als 8 Tagen von der Meldepflicht ihrer Mitarbeiter bei den französischen Behörden befreit.
Konkret gelten für deutsche Transportunternehmen bei der Mitarbeiterentsendung nach Frankreich ab 1. Juli 2016 unter anderem folgende Verpflichtungen:
–       Einhaltung des französischen Mindestlohns („SMIC“)
–       Erstellung einer Entsendebescheinigung („Attestation de détachement“)
–       Benennung eines Vertreters in Frankreich („Représentant“)
Ausführliche Infos finden Sie hier.

Quelle : Verkerhrs-Newsletter der IHK Karlskruhe vom 24.056.16

Information : www.karlsruhe.ihk.de

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