Flag de_DE Austausch zur Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender (UMA) zwischen dem Bas-Rhin und dem Landkreis Karlsruhe

Bereits im Jahr 2010 gab es erste Gespräche zwischen dem Conseil Départemental du Bas-Rhin und dem Landkreis Karlsruhe zum Thema Jugendschutz. Hierauf aufbauend trafen sich am 28. Oktober 2016 die beiden Verwaltungseinheiten, insgesamt 15 Personen, vertreten durch die Amtsleiterin des Jugendamtes des Landratsamtes Karlsruhe, Margit Freund, sowie Eric Mallet vom Mission de l’enfance et de la famille und Christiane Gur vom Service de la protection de l’enfance des Conseil Départemental du Bas-Rhin, um sich über die Begleitung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) auszutauschen und die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der verschiedenen Asylsysteme und Vorgehensweisen mit UMA zu erörtern.

Begleitet wurden Frau Freund, Herr Mallet und Frau Gur von ihren Mitarbeitern sowie Sozialarbeitern der jeweilig zuständigen Jugendeinrichtung, dem Schloss Stutensee und der Association du Foyer Notre Dame. Der Eurodistrikt PAMINA organisierte und begleitete den zweisprachigen Austausch.

Die Problematik der UMA beschäftigt die Akteure auf beiden Seiten der Grenze nun seit einigen Jahren. Während Frankreich jedoch bereits seit geraumer Zeit regelmäßig Ankünfte von UMA zu verzeichnen hatte (im Département du Bas-Rhin in etwa 50 UMA im Jahr), kamen im Landkreis Karlsruhe bis 2013 pro Jahr nur vier bis fünf minderjährige Asylsuchende ohne Begleitung eines für sie verantwortlichen Erwachsenen an. Mit dem enormen Anstieg der Flüchtlingszahlen in Europa hat sich jedoch die Zahl der UMA besonders in Deutschland, aber auch in Frankreich, deutlich erhöht. So ist der Landkreis Karlsruhe im Moment für 310 Jugendliche zuständig, die in Jugendeinrichtungen und Gastfamilien untergebracht sind (knapp 300 im Bas-Rhin).

Während im Landkreis Karlsruhe und in Deutschland sehr viele UMA aus Syrien stammen, beherbergt der Bas-Rhin kaum syrische UMA, sondern vor allem UMA aus Afghanistan und Pakistan. Natürlich gebe es syrische Flüchtlinge im Département, jedoch handele es sich bei ihnen überwiegend um Erwachsene oder Familien, teilte Frau Gur den deutschen Gesprächspartnern mit.

Weitere Unterschiede gibt es bei der Feststellung des Alters, also der Prüfung, ob es sich tatsächlich um Minderjährige handelt. Während diese Entscheidung in Deutschland bereits innerhalb eines Tages getroffen wird, überprüfen die Sozialarbeiter und Behörden in Frankreich ihre erste Einschätzung über einen längeren Zeitraum, um so gut wie möglich den Tatsachen zu entsprechen. Zudem ergeben sich unweigerlich Unterschiede beim Zugang zu Bildung für UMA, da in Frankreich bis zum Alter von 16 Jahren Schulpflicht besteht. In Deutschland dagegen müssen Jugendliche i.d.R. bis 18 Jahre eine Schule besuchen. Über all diesen nationalen Regelungen steht weiterhin das Europäische Recht mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem.

Der lebendige Austausch, der von vielen Fragen von beiden Seiten gefüllt wurde und als erster Schritt angesehen wurde, um so ein komplexes Thema anzugehen, hat sich für beide Seiten als ein Zugewinn an Erfahrungswerten vom „Nachbaramt“ herausgestellt und ließ zwischen den Zeilen Stärken und Schwächen beider Systeme erkennen. Der Eurodistrikt PAMINA wird die zukünftige Zusammenarbeit der Verwaltungseinheiten weiterhin unterstützen.

Bild : Fionn Große/pixelio.de

Quelle : Eurodistrict Pamina www.eurodistrict-pamina.eu

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